Untermiete
Unter einem Mietverhältnis der Untermiete ist zu verstehen, dass jemand als Hauptmieter eine Wohnung oder auch in Haus angemietet hat und dass ein anderer bei diesem Mieter zur Untermiete wohnt. Oftmals ist dieser Umstand bei Wohngemeinschaften zu finden. Hier ist einer der Bewohner einer Wohnung der Hauptmieter, der auch den Mietvertrag mit dem Vermieter eingeht. Weitere Bewohner der Wohnung treten nur als Untermieter in Erscheinung. Daraus ergeben sich die unterschiedlichsten rechtlichen Bedingungen, denn eine Person, die zur Untermiete wohnt, kann beispielsweise nicht alleine den Mietvertrag kündigen. Hierbei ist das nur dem Hauptmieter vorbehalten. Dieser ist aber auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Miete rechtzeitig und in vollem Umfang beim Vermieter ankommt.
Zahlt die Person, die zur Untermiete wohnt, nicht an den Hauptmieter die Miete, kann dieser nicht nur einen Teilbetrag, also praktisch seinen Anteil an der Miete, an den Vermieter zahlen. Er muss die gesamte Summe überweisen und selbst zusehen, wie er von seinem Untermieter den fehlenden Betrag bekommt. Daher sollte man als Hauptmieter mit seinem Untermieter ebenfalls einen Mietvertrag schließen, um die rechtliche Seite in vollem Umfang abzusichern.
Bei einer Wohngemeinschaft ist es oftmals auch so, dass die Personen, die zur Untermiete bei einem Hauptmieter wohnen, als Untermieter im Mietervertrag mit auftauchen. Auch dies hat rechtliche Folgen, denn so kann sich praktisch der Hauptmieter gegen einen Zahlungsausfall seiner Untermieter absichern. Kommt die Miete nicht pünktlich beim Vermieter an, kann er sein Recht erst dem Hauptmieter gegenüber geltend machen. Kommt der seinen Zahlungsverpflichtungen immer noch nicht nach, kann sich der Vermieter nach und nach an alle Personen wenden, die im Mietvertrag zur Untermiete eingetragen sind.
Um jedoch jemanden bei sich zur Untermiete wohnen zu haben, muss man zwingend das Einverständnis des Vermieters einholen - am beste schriftlich. Ansonsten wäre die Untermiete illegal und man macht sich damit sogar strafbar.
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