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Untermiete
Unter einem Mietverhältnis der Untermiete ist zu verstehen, dass jemand als Hauptmieter eine Wohnung oder auch in Haus angemietet hat und dass ein anderer bei diesem Mieter zur Untermiete wohnt. Oftmals ist dieser Umstand bei Wohngemeinschaften zu finden. Hier ist einer der Bewohner einer Wohnung der Hauptmieter, der auch den Mietvertrag mit dem Vermieter eingeht. Weitere Bewohner der Wohnung treten nur als Untermieter in Erscheinung. Daraus ergeben sich die unterschiedlichsten rechtlichen Bedingungen, denn eine Person, die zur Untermiete wohnt, kann beispielsweise nicht alleine den Mietvertrag kündigen. Hierbei ist das nur dem Hauptmieter vorbehalten. Dieser ist aber auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Miete rechtzeitig und in vollem Umfang beim Vermieter ankommt.
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